Information zur Solarpflicht
Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass durch das Inkrafttreten des Solargesetz Berlin am 16. Juli 2022 auch eine Solarpflicht ab dem 1. Januar 2023 eingeführt wurde.
Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind für Bestandsgebäude und Neubauten, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50m², verpflichtend.
D. h. 30% Ihrer Bruttodachfläche müssen, zeitnah nach der Sanierung/ Neubau, mit Photovoltaikanlagen bedeckt sein.
Für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist ausschließlich der Eigentümer verantwortlich.
Hinweis: Für die Anschaffung dieser Anlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zusätzlich zur Kaufoption besteht auch die
Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu leihen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
DDM Philipp Lettow
Geschäftsführer